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   BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01   

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https://dejure.org/2001,28290
BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01 (https://dejure.org/2001,28290)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01 (https://dejure.org/2001,28290)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2001 - 33 W (pat) 86/01 (https://dejure.org/2001,28290)
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  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01
    Zur Entscheidung der Rechtsfrage, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, sind unter Berücksichtigung des Einzelfalles die Faktoren Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, Ähnlichkeit der Marken und Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke gegeneinander abzuwägen (stRspr zB EuGH MarkenR 1999, 20 - CANON; BGH MarkenR 2001, 204 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01
    Bei Prüfung der notwendigen Voraussetzungen ist allein auf die jeweilige Marke selbst abzustellen; auf die Frage, wie die Marken anderer gestaltet sind, kommt es hierbei grundsätzlich nicht an (stRspr BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; aaO - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01
    Die Dienstleistungen richten sich an die allgemeinen Verkehrskreise, so daß als Maßstab grundsätzlich der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher anzusetzen ist (vgl hierzu BGH MarkenR 2000, 140 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01
    Eine solche käme nur dann in Betracht, wenn in beiden Marken der übereinstimmende Markenteil Renti derart in den Vordergrund treten sollte, daß die weiteren Bestandteile für den Verkehr an Bedeutung verlieren und bei der Kennzeichnung außer Betracht bleiben (stRspr zB BGH MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01
    Eine solche kann nur dann angenommen werden, wenn Kennzeichnungen, die nicht unmittelbar verwechselbar sind, in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht und der ihn deshalb veranlaßt, nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem selben Markeninhaber zuzuordnen (stRspr zuletzt BGH, MarkenR 2000, 359 - Bayer/BeiChem).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 86/01
    Ebensowenig wird der Verkehr die Buchstaben MA in der angegriffenen Marke vernachlässigen, weil sie ihm als Herstellerhinweis bekannt oder doch zumindest erkennbar sind (vgl zur Herstellerangabe in Marken, BGH MarkenR 1999, 161 - LORA DI RECOARO; Kliems, Reduzierter Schutz für Unternehmenskennzeichen in kollidierenden Marken?, GRUR 2001, 635).
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